Telemedizin
7 min LesezeitTelemedizin in der Privatpraxis: Chancen und rechtliche Rahmenbedingungen
Videosprechstunden sind gekommen, um zu bleiben. Was Sie bei der Implementierung beachten müssen.
Dr. Alexander Müller
5. Januar 2026
Die Telemedizin hat sich als fester Bestandteil der medizinischen Versorgung etabliert. Für Privatpraxen bietet sie die Möglichkeit, das Leistungsspektrum zu erweitern und Patienten einen modernen Service zu bieten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Videosprechstunden sind klar geregelt. Die Berufsordnung erlaubt die ausschließliche Fernbehandlung, sofern dies ärztlich vertretbar ist. Eine Erstdiagnose per Video ist in vielen Fällen möglich, erfordert aber eine sorgfältige Dokumentation.
Bei der Wahl der Technologie ist der Datenschutz entscheidend. Die verwendete Videoplattform muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten. Zertifizierte Anbieter erleichtern die Compliance.
Die Abrechnung von Videosprechstunden nach GOÄ ist grundsätzlich möglich. Die meisten Beratungsleistungen können unabhängig davon abgerechnet werden, ob sie vor Ort oder per Video erbracht werden. Beachten Sie jedoch, dass einige Leistungen eine persönliche Untersuchung erfordern.
Für den Erfolg der Telemedizin in Ihrer Praxis ist die nahtlose Integration in bestehende Workflows entscheidend. Die Videosprechstunde sollte direkt aus dem Terminkalender heraus gestartet werden können, und die Dokumentation sollte automatisch in der Patientenakte landen.
Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit der Technologie und entwickeln Sie klare Abläufe für den Fall technischer Probleme. Ein reibungsloser Ablauf ist entscheidend für die Akzeptanz bei Patienten und Mitarbeitern gleichermaßen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Videosprechstunden sind klar geregelt. Die Berufsordnung erlaubt die ausschließliche Fernbehandlung, sofern dies ärztlich vertretbar ist. Eine Erstdiagnose per Video ist in vielen Fällen möglich, erfordert aber eine sorgfältige Dokumentation.
Bei der Wahl der Technologie ist der Datenschutz entscheidend. Die verwendete Videoplattform muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten. Zertifizierte Anbieter erleichtern die Compliance.
Die Abrechnung von Videosprechstunden nach GOÄ ist grundsätzlich möglich. Die meisten Beratungsleistungen können unabhängig davon abgerechnet werden, ob sie vor Ort oder per Video erbracht werden. Beachten Sie jedoch, dass einige Leistungen eine persönliche Untersuchung erfordern.
Für den Erfolg der Telemedizin in Ihrer Praxis ist die nahtlose Integration in bestehende Workflows entscheidend. Die Videosprechstunde sollte direkt aus dem Terminkalender heraus gestartet werden können, und die Dokumentation sollte automatisch in der Patientenakte landen.
Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit der Technologie und entwickeln Sie klare Abläufe für den Fall technischer Probleme. Ein reibungsloser Ablauf ist entscheidend für die Akzeptanz bei Patienten und Mitarbeitern gleichermaßen.