Datenschutz
8 min LesezeitDSGVO in der Arztpraxis: Was Sie 2026 wissen müssen
Patientendaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Ein Überblick über aktuelle Anforderungen und Best Practices.
Dr. Alexander Müller
18. Januar 2026
Der Schutz von Patientendaten ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Frage des Vertrauens. Verstöße gegen die DSGVO können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen und das Ansehen Ihrer Praxis nachhaltig beschädigen.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört die Verschlüsselung aller digitalen Patientendaten. Dies gilt sowohl für die Speicherung als auch für die Übertragung. E-Mails mit Patientenbezug sollten grundsätzlich verschlüsselt versendet werden.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Pflicht für alle externen Dienstleister, die Zugang zu Patientendaten haben. Dies betrifft IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter und auch Abrechnungsdienstleister. Prüfen Sie regelmäßig, ob alle AVVs aktuell und vollständig sind.
Das Verarbeitungsverzeichnis muss alle Prozesse dokumentieren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Von der Terminvereinbarung über die Behandlungsdokumentation bis zur Rechnungsstellung — jeder Schritt muss erfasst sein.
Die Löschpflicht wird oft vernachlässigt. Patientendaten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Eine automatisierte Löschung durch die Praxissoftware stellt sicher, dass keine Daten länger als nötig gespeichert werden.
Schulen Sie Ihr Praxisteam regelmäßig. Menschliches Versagen ist die häufigste Ursache für Datenschutzverletzungen. Klare Richtlinien für den Umgang mit Patientendaten und regelmäßige Schulungen sind der beste Schutz.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört die Verschlüsselung aller digitalen Patientendaten. Dies gilt sowohl für die Speicherung als auch für die Übertragung. E-Mails mit Patientenbezug sollten grundsätzlich verschlüsselt versendet werden.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Pflicht für alle externen Dienstleister, die Zugang zu Patientendaten haben. Dies betrifft IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter und auch Abrechnungsdienstleister. Prüfen Sie regelmäßig, ob alle AVVs aktuell und vollständig sind.
Das Verarbeitungsverzeichnis muss alle Prozesse dokumentieren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Von der Terminvereinbarung über die Behandlungsdokumentation bis zur Rechnungsstellung — jeder Schritt muss erfasst sein.
Die Löschpflicht wird oft vernachlässigt. Patientendaten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Eine automatisierte Löschung durch die Praxissoftware stellt sicher, dass keine Daten länger als nötig gespeichert werden.
Schulen Sie Ihr Praxisteam regelmäßig. Menschliches Versagen ist die häufigste Ursache für Datenschutzverletzungen. Klare Richtlinien für den Umgang mit Patientendaten und regelmäßige Schulungen sind der beste Schutz.